Änderungen beim Pflegegeld und Entlastungsbetrag für 2025
Was Sie wissen müssen
Für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist das Pflegegeld eine essenzielle Unterstützung im Alltag. Entsprechend wichtig sind die Änderungen und Anpassungen, die ab 2025 in Kraft treten. Diese betreffen unter anderem die Erhöhungen der Pflegegeldsätze um 4,5% in allen Pflegegraden.
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Beträgen und was das konkret für Sie bedeutet.
Neue Beträge ab 2025
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der monatlichen Pflegegeldbeträge nach § 37 SGB XI, die ab Januar 2025 gelten:
Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
---|---|---|
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 322,00 € | 347,00 € |
3 | 573,00 € | 599,00 € |
4 | 765,00 € | 800,00 € |
5 | 947,00 € | 999,00 € |
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Zusätzlich zum Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (auch bei Pflegegrad 1) ein Entlastungsbetrag zu. Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Er wird ebenso wie Pflegegeld durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.
Der Entlastungsbetrag steigt von 125 € auf 131 € monatlich und kann flexibel für verschiedene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem haushaltsnahe Dienste, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote oder individuelle Hilfen zur Bewältigung des Pflegealltags.
Fazit
Die erhöhten Pflegegelder ab 2025 sind ein weiterer kleiner Schritt zur besseren Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Damit Sie die Ihnen zustehenden Pflegegeldbeträge erhalten, ist es wichtig, dass Ihre Pflegeeinstufung stets aktuell ist.